E-Auto-Förderung
Seit 2026 gilt eine neue Förderung beim Kauf von E-Autos. Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Quelle (externer Link): Bundesumweltministerium (Stand 19.01.2026)
