Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Personen, die die Autohaus Schläfer GmbH auf Verstöße hinweisen, werden vor Benachteiligungen geschützt. Zu diesem Zweck hat die Autohaus Schläfer GmbH eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, zu der Sie vertraulich und anonym Kontakt aufnehmen können.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:

Wer kann Verstöße melden?

Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur Autohaus Schläfer GmbH stehen, offen.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Unter den besonderen Schutz des HinSchG fallen Meldungen über folgende Verstöße (rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen):

  • Alle Verstöße gegen das (gesamte) deutsche Strafrecht (z.B. Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Betrug oder Diebstahl)
  • Bußgeldbewährte Verstöße gegen das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht dann, wenn es dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit sowie dem Schutz der Rechte aller Beschäftigten dient (z.B. Mindestlohngesetz, Arbeitsschutzgesetz).
  • Verstöße im Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen oder steuerliche Rechtsnormen.
  • Verstöße gegen ausgewähltes in § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG zitiertes Bundes-, Landes- oder EU-Recht (z.B. Geldwäschegesetz, Datenschutzgrundverordnung etc).

Nicht vom HinSchG geschützt sind jedoch folgende Meldungen:

  • Hinweise, die nachweislich wider besseres Wissen oder missbräuchlich abgegeben wurden (Achtung: Es ist nicht erforderlich, dass die Verstöße bewiesen werden können. Der Meldende muss nur glauben oder annehmen, dass der mitgeteilte Sachverhalt wahr ist).
  • Informationen über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Kontakt und Arbeitsweise der Meldestelle

Als interne Meldestelle fungiert die Ansprechpartnerin Sophia Weißkopf-Kiritsis (i. V. Marion Erfurt).

Sie erreichen die Meldestelle:

  • telefonisch unter +49 151 64846226
  • per E-Mail unter hinweisgeber@autohaus-schlaefer.de oder
  • schriftlich unter der Anschrift: Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Autohaus Schläfer GmbH, Mannheimer Str. 108-112, 67098 Bad Dürkheim.

Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich. Sollten Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ein privates E-Mail-Postfach unter einem fiktiven Namen einrichten, das keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt. Gleichwohl kann eine vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden. Möglicherweise enthält Ihr Hinweis Informationen, die nur einem kleinen Personenkreis zugänglich sind oder auf andere Weise Rückschlüsse auf Sie als hinweisgebende Person zulassen. Zudem besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldestelle und weiterer beteiligter Personen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht. Anonyme Hinweise werden jedoch bearbeitet und es wird nicht aktiv versucht, die Identität zu ermitteln.

Sofern Sie Kontaktdaten mitgeteilt haben, erhalten Sie zeitnah nach Ihrem Hinweis eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle überprüft Ihren Hinweis auf Plausibilität und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen, soweit interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden (vgl. hierzu § 17 Abs. 2 HinSchG).

Meldestelle des Bundes

Statt sich an die interne Meldestelle der Autohaus Schläfer GmbH zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

Datenschutz

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.