Werkstatt-Ersatzfahrzeug
Für die Dauer Ihrer Reparatur, Inspektion oder Wartung stellen wir Ihnen gerne ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bitte geben Sie bereits bei der Terminvereinbarung an, ob Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen.
100 km
32,00€pro Tag
Unfall-Ersatzfahrzeug
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie immer das Recht und auch den Anspruch, sich auf Kosten Ihres Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anzumieten (§ 249 BGB). Die Kosten des Ersatzfahrzeuges muss der Versicherer im Rahmen seiner gesetzlichen Regulierungspflicht erstatten.
Zudem haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug.